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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 06.January.2019, 18:03:58 in der Kategorie ot.haushalt

Dachbodendecke dämmen?

Schätze, du hättest bis 2011 die oberste Geschossdecke dämmen müssen.

Laut hier unter ENEV 2009:
"Dachböden müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. Je nach Raumnutzung kann die Geschossdecke oder eine Dachdämmung gewählt werden. Bei Neuerwerbung besteht eine Nachrüstpflicht. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht weiterhin die Freistellung, wenn der Eigentümer bereits am 1. Februar 2002 in seinem Haus wohnte."

Den Wortlaut im Original-Gesetz darfste dir selber raussuchen. Weiter oben (auch bei Wikipedia) steht auch, für welche Gebäude die ENEV gilt. Sie gilt z.B. nicht für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ich sehe übrigens kein bauphysikalisches Problem darin, die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn das Dach nicht gedämmt und nicht beheizt ist. Der Nutzen für die oberste Wohnung könnte durchaus nicht ohne sein, schließlich sammelt sich die Wärme ja an der Decke.

Gruß Karsten
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