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cebe2004 schrieb am 06.January.2019, 15:29:46 in der Kategorie ot.haushalt

Dachbodendecke dämmen?

> > Ich habe eine DG Wohnung vermietet. Das 6-Fam-Haus ist Baujahr 1965.
> > Die Decke im Dachboden ist nicht gedämmt. Der Dachboden wird in
> geringem
> > Umfang als Abstellfläche genutzt und ist über eine Einschubtreppe
> > erreichbar.
> > Meine Frage ist, ob ich die Geschossdecke dämmen muss. Die
> > Bauunterlagen sind leider nicht sehr umfangreich. Aus einer Zeichnung
> habe
> > ich abgelesen, dass es sich um 16 cm Kehlgebälk handelt.
> > Im Netz habe ich gelesen: Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel
> bei
> > Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in
> > Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert
.
> > Mir geht es erstmal darum, ob ich verpflichtet bin, hier eine
> > Dämmung anzubringen.
>
>
> Achtung, Bauphysik!
>
> Du darfst diese Decke gar nicht dämmen.
>
> Durch Vermischung von Kaltdach ( derzeit) und Warmdach entstehen deutliche
> Bauschäden bei null Dämmnutzen.
>
> Hol dir deshalb einen erfahrenen Zimmerer/Dachdecker...... ins Haus der das
> vor Ort bewertet.
> Ich hab eine Vermutung wie das vor Ort ausssieht. Und da ist es eben
> nicht möglich ein Paar Dämmmatten auszulegen.
> Vermutlich besteht die einzige Dämmung an den Dachschrägen aus etwas
> Heraklit Platte mit etwas Glaswolle dahinter. Keine Dampfsperre usw!

Die Dachschrägen sind nicht gedämmt.
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