> Rechnungsbeträge sind immer maximal zweistellig hinter dem Komma anzugeben
> und die Steuer wird bedarfsweise immer kaufmännisch gerundet.
> Bei der Tankstelle steht ja auch kein drei- oder mehrstelliger Betrag in
> der Rechnungssumme auf dem Beleg hinter dem Komma, obwohl die
> Schwelleneinzelpreise pro Liter haben.
Hab eigentlich nichts derartiges entdeckt, Johann. Was aber offensichtlich nicht notwendig ist, ist die Angabe eines Einzelpreises.
> Ed: das ist an Karsten gerichtet, hab auf den falschen Beitrag geantwortet
Grad entdeckt.