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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 27.November.2018, 11:00:57 in der Kategorie ot.kultur

Rechnung schreiben - Rundungsproblem bei der MwSt

> Rechnungsbeträge sind immer maximal zweistellig hinter dem Komma anzugeben
> und die Steuer wird bedarfsweise immer kaufmännisch gerundet.
> Bei der Tankstelle steht ja auch kein drei- oder mehrstelliger Betrag in
> der Rechnungssumme auf dem Beleg hinter dem Komma, obwohl die
> Schwelleneinzelpreise pro Liter haben.

Hab eigentlich nichts derartiges entdeckt, Johann. Was aber offensichtlich nicht notwendig ist, ist die Angabe eines Einzelpreises.

> Ed: das ist an Karsten gerichtet, hab auf den falschen Beitrag geantwortet

Grad entdeckt.  ;-)
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