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Nachricht aus dem Archiv

Timbatuku schrieb am 26.October.2018, 22:43:37 in der Kategorie nt.netz-treff

Dämliche Verkäuferin

> ich darf das, Ist der Filialleiter da wird natürlich der geholt oder sein
> Stellvertreter oder dessen aber dann kommt keiner mehr und wenn alle drei
> nicht da sind dann darf bei uns jeder ein Hausverbot aussprechen wenn er es
> für angebracht hält und ja auch die Polizei holen.

Dann sind wir uns ja einig. Genauo so hatte ich es ja auch gesagt: Nur wer von der Geschäftsleitung die Befugnis erhielt, kann das Hausrecht ausüben. In deinem Fall wurde das von der Geschäftsleitung so angeordnet. Dann habt ihr selbstverständlich das Recht, ein Hausverbot auszusprechen.

> Des weiteren kann dein Prinzip schon mal nicht funktionieren da es sehr
> viele Einrichtungen gibt wo ein Filialleiter kaum bis gar nicht vorhanden
> ist.
> Tankstellen, Spielhallen, Kiosk, u.ä.

Jede Einrichtung hat aber einen Besitzer. Der kann seine Rechte an jeden übertragen, der ihm dazu fähig erscheint. Das muss nicht zwingend ein Filialleiter sein, das kann ebenso ein ganz normaler Angestellter sein, also auch ein Tankwart, ein Kiosk-Verkäufer oder eine Spielhallenaufsicht.
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