MaPa schrieb am 26.October.2018, 11:33:31 in der Kategorie nt.netz-treff
Dämliche Verkäuferin
> > Mal als Denkanstoß: Angenommen ich halte mich in einem Geschäft auf und > irgendein Mitarbeiter (nicht Filialleiter oder dessen Stellvertreter) will > mich aus welchem Grund auch immer aus dem Laden werfen. Nehmen wir weiter > an ich folge der Aufforderung nicht. Dann wird in aller Regel die Polizei > herbeigerufen. Was macht die wohl als erstes? Wird sie nicht zuerst nach > dem Filialleiter bzw. der für den Laden verantwortlichen Person fragen?
Hallo Timbatuku
Hm hm hm "den Kopf hin und her wiege"
ich darf das, Ist der Filialleiter da wird natürlich der geholt oder sein Stellvertreter oder dessen aber dann kommt keiner mehr und wenn alle drei nicht da sind dann darf bei uns jeder ein Hausverbot aussprechen wenn er es für angebracht hält und ja auch die Polizei holen.
Und diese hat als erste Handlung dann dafür zu sorgen das die Person nicht nur den Laden sondern auch das Gelände verlässt. Denn ein Hausverbot bezieht sich nicht nur auf die Verkaufsfläche sondern z.B. auch auf den Parkplatz der dazu gehört.
Die Person kann gegen das ausgesprochen Hausverbot angehen kann einen Termin beim Filialleiter machen usw. aber zu aller erst in dem Moment zählt mein ausgesprochenes Hausverbot für die Polizei
Des weiteren kann dein Prinzip schon mal nicht funktionieren da es sehr viele Einrichtungen gibt wo ein Filialleiter kaum bis gar nicht vorhanden ist.
Tankstellen, Spielhallen, Kiosk, u.ä.