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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 25.October.2018, 16:53:22 in der Kategorie nt.netz-treff

Dämliche Verkäuferin

> > Und sie hat JEDES Recht ihren Unmut auch gegenüber dem Kunden zu
> > äußern!
>
> Nein, das hat sie nicht, da irrst du dich. Sie kann es zwar machen,
> riskiert dann aber ggf. eine Abmahnung ihres Arbeitgebers.

Du lab erst. Nämlöich dummes Zeug. sie hat sehr wohl dieses Recht. Wenn ihr Chef sie deswegen abmahnt (deswegen abzumahnen ist rechtlich gar nicht drin, wird von den meisten Arbeitsgerichten kassiert) ist er ein schlechtter Chef .

>
> > Dass du Kunde bist heißt nicht, dass dur dir alles herausnehmen kannst.
>
> Das habe ich auch nirgends behauptet.

Du nimmst dir das Recht heraus, dich an eine Theke anzulehnen. Das ist ein No-Go, dafür ist die nicht da.

> Eigentlich ist es irrelevant, wofür die Theke gedacht oder nicht gedacht
> ist. Entscheidend ist, solange es nicht bei Strafe (Hausverbot,
> Auspeitschen oder schlimmere Dinge  :-D ) verboten ist, die Theke zu
> berühren, ist das nicht zu beanstanden. Auch nicht wenn du dich noch mehr
> darüber aufregst.

Es geht nicht um berühren, es geht um verdrecken,. Und das ist ein No go.

> Dass bezweifele ich sehr stark.

Was du bezweifelst ist irrelevant. Ich habe, als ich im Grßhandel gearbeitet habe, auch schon einen Kunden hinauskomplimentiert, der anderen Kunden gegenüber ausfällig geworden ist. Und ja, das habe ich getan, obwohl mich mein Chef nicht "dazu bestimmt hat, das Hausrecht auszuüben" - ich habs trotzdem getan und keine Abmahnung bekommen, obwohl sich der kunde selbstmurmelnd beschwert hat.

> > Merke: das Verkaufspersonal eines ladens sind keinesfalls Fußabtreter
> für
> > die Kunden!
>
>  :-D  :-D

Da kannst du lachen soviel du willst, es ist so. Das Verkaufspersonal muss sich keineswegs alles gefallen lassen.

Volker
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