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Timbatuku schrieb am 25.October.2018, 09:33:10 in der Kategorie nt.netz-treff

Dämliche Verkäuferin

> Die Dame hat jedes Recht der Welt ihren Unmut zu äußern.

Selbstverständlich! Sie kann gerne zu ihrem Arbeitgeber gehen und dort ihren Unmut äußern. Der wird sich freuen.  :-D

> Und ich als ihr
> Chef würde ihr beipflichten und sagen: wer sich nicht benehmen kann oder
> will fliegt raus. so einfach ist das.

Ja, du. Aber du bist nicht ihr Chef. Zum Glück! 99,999% aller Chefs im Einzelhandel sind der Meinung, dass Kunden, die im Laden sind, auch noch bedient werden.

> die Theke ist nicht zum "Betatschen" da.

Diese Theke aus Glas ist dazu da, das "Betatschen" des Fleischs zu verhindern. Ich weiß nicht wie viele bakteriell verseuchte Finger in den Rinderbraten pieken würden, wäre die Glastheke nicht dazwischen. Wenn der Kunde es trotzdem versucht, wo landet seine Hand dann auf dem Weg zum Bratenstück? Siehste!  :-D

> Und: auch die Dame hat ein Recht auf Feiera bend - sogar auf leidlich
> pünktlichen Feierabend - auch wenn dir und allen weiteren Empörten das
> ziemlich egal zu sein scheint, hauptsache der eigene Arsch liegt schon im
> Sessel.

Auch dieses Recht ist unbestritten, aber wie oben eine Sache zwischen Angstellter und Arbeitgeber - nicht zwischen Angestellter und Kunden! Der Kunde geht mit seinem Besuch des Ladens ein Rechtsverhältnis mit dem Ladeninhaber ein, nicht mit der Angestellten. Mit der hat er gar nichts zu tun. Merke: Kunde geht nichts an, was die Angestellte mit ihrem Arbeitgeber hat und Angestellte geht nichts an, was der Kunde mit ihrem Arbeitgeber hat. Diese Tatsache solltest du deinem Wissensspektrum hinzufügen.  ;-)
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