Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 17.October.2018, 07:06:17 in der Kategorie verkehr.kfz

Strafe wegen fehlenden Markenemblems?

Bescheid über Beschwerde


> Da es somit dem Gesetz an einer ausdrücklichen Anordnung fehlt, dass die Angaben gemäß Abs. 1
> außen am Fahrzeug angebracht sein müssen bzw. das Gesetz auch keine näheren Angaben enthält, in
> welcher Form die Angaben angebracht sein müssen, die Angaben zum Tatzeitpunkt aber jedenfalls am
> Fahrzeug befindlich waren, hat der Beschwerdeführer als Lenker des gegenständlichen KFZ den
> objektiven Tatbestand des § 27 Abs. 1 iVm § 102 Abs. 1 KFG nicht erfüllt.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz