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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 03.October.2018, 12:41:39 in der Kategorie nt.netz-treff

Diesel... es musste ja so kommen.

> > Die Käufer sind
> > arglistig getäuscht worden.
>
> Das seh ich deutlich anders.
> Nur der grenzwertgebende Gesetzgeber ist getäuscht worden.
>
> Dem Käufer wär das nie und nimmer aufgefallen.

Was ist denn das für eine komische Einstellung? Natürlich wurde der Käufer arglistig getäuscht. Er hat ein Fahrzeug mit bestimmten zugesicherten Eigenschaften gekauft.
Wie häufig wurde schon Wurst gestreckt, mit Zutaten, die nicht auf der Liste standen. Nach Deiner Lesart wurde der Käufer nicht arglistig getäuscht, weil er es eh nicht gemerkt hätte.
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