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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 31.July.2018, 13:04:47 in der Kategorie ot.politik

Rundfunkgebühr rechtens! BVG bestätigt heute deren Rechtmäßigkeit

> Im 21. Jahrhundert ist der Empfang bzw. Nutzung öffentlich rechtlicher
> Inhalte über deutlich mehr Möglichkeiten als nur Radio/TV machbar.
> Alleine die Smartphones in DE von über 50 Millionen und steigend, Tablets,
> PCs, Kfz-Radio/Multimedia-Entertainment usw. zusätzlich zu klassischen
> Radio und TV sind alles empfangstaugliche Geräte. Bei PCs war das sogar
> schon vor Einführung der Haushaltspauschale so.

Dann sollen die Ihren Inhalt verschlüsseln, und nur zahlenden Kunden bereit stellen.
Ich lasse mir doch keine Gebühr aufs Auge drücken, nur weil die im Internet Inhalt bereitstellen, den ich nicht schaue.

Ist das Selbe mit der Festplattenabgabe für die Musikindustrie.
Auf meinen Festplatten befindet sich keine Musik. Nur weil man darauf Musik speichern könnte, soll ich zahlen? Ich habe einen Penis und könnte Kinder machen, bekomme aber deswegen auch keine Kinderbeihilfe.

Bei den alten Musik-Kassetten war das anders, die wurden zu 99% zum Speichern von Musik verwendet. Die paar Kassetten, auf denen mittels Dataset eine Computerspiel gespeichert wurde, konnte man vernachlässigen.
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