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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 15.July.2018, 11:15:36 in der Kategorie ot.haushalt

unterirdisch verlegtes Tankrohr soll lt Tankschutzgutachter freigelegt

> werden.
>
> Hallo,
>
> Lt. Gutachter in seinem Prüfbericht soll nach AwSV
> Heizölverbraucheranlage soll:
>
> Armaturen Rohrleitungen
>
> - Die Füllleitung ist im Außenbereich teilweise unterirdisch ohne
> Leckschutz (zB flüssigkeitsdichtes Schutzrohr) verlegt.

Das rechtfertigt eigentlich schon die sofortige Stillegung des Tanks in der Form, daß der Fullstutzen entfernt und verschlosen wird, damit man hier kein Öl mehr einfüllen kann.
> Es wird empfohlen,
> die Rohrleitung freizulegen und somit oberirdisch zu gestalten.

Korrekt!

> oberirdischer Teil
> der Tankfüllleitung
>
> Mir erscheint das etwas übertrieben,
Mir nicht......... Ich könnte dir da einige Bilder zeigen.......

> da das oberirdisch sichtbare Rohr
> nach fast 50 Jahren noch gut in Schuss ist
Durch welche Beurteilung? ;-)


> Ist die Beobachtung des
> Tanksachverständigen nicht etwas arg "akademisch"?


Nein. Ganz und gar nicht.

Die letzen Jahrzehnte wurde diesbezüglich fürchterlichst geschludert. Da würde es allerhöchste Zeit daß man hier letzes Jahr das Regelwerk " angezogen " hat.
Die letzten Hochwasser haben haben es gezeigt. Überall gab es Ölschäden die durch korrekte Installation so gut wie immer zu vermeiden gewesen wären.

Beispielsweise kenne ich keinen einzigen unterirdischen Öltank mit Auftriebsicherung. Bei entsprecheden Gastanks ist das selbstverständlich - dabei verursacht Flüssiggas keine Umweltschäden.



Übrigens: Was steht im Gutachten bezüglich Grenzwertgeber?
Hier fehlt bei dir der entsprechende Anschluss neben der Tanköffnung.
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