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Hackertomm schrieb am 12.July.2018, 21:36:20 in der Kategorie verkehr.kfz

Mein heutiger Strafzettel :-(

> Somit dauerte meine BW Zeit ca 2 Stunden. Vor Entlassung wurde ich drauf
> vorbereitet, daß ich bei "nächster Gelegenheit" ( also 1 Jahr später)
> antreten müsste. Innerhalb dieses Jahres wurde meine Einheit
> (5./Flugabwehrregiment 4) aufgelöst. Bis Ersatz gefunden wurde, machte
> ich nochmals eine Ausbildung......... dann konnten sie mich wieder nicht
> holen.......... irgendwann war ich zu alt für den Laden.

Tja, das dachte ein Freund auch mal, dass er zu alt für den Laden währe.
Denn der wurde nach 3Monaten ausgemustert, wegen irgendwas.
Aber Jahre später bekam er nochmal einen Einberufungsbescheid, gegen den er sich gerichtlich wehrte, und verlor
Also musste er seine 9 Monate abdienen.
In der Zeit ging dann sein bisheriger Arbeitgeber Pleite und er stand nach der BW ohne Job da.
Da war die BW aber die Rettung, denn da machte er den 2er und den Kranführerschein.
Und als Kranfahrer ist er heute noch unterwegs.
Vor der BW war er Möbelschreiner und baute Banken, Büros und danach Wohnmobile aus.
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