> Ich bin vor einiger Zeit man in einem anderen Zusammenhang auf diesen
> ---> Seite
> gestoßen.
Vielen Dank. Da musste ich doch erstmal die Wissensdatenbank befragen, was es mit RSA überhaupt auf sich hat. Aha, das sind
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Interessanterweise wettern die da überall gegen das zu niedrige Aufstellen von Verkehrszeichen. Der Fall, dass sich ein solches ausschließlich an Fußgänger richtet und deshalb in 2,50 m Höhe schlicht nicht gesehen wird, kommt da nicht vor.
> Aber Tante Google liefert da doch ---> Einiges.
Ja, danke. Ich hab jetzt auch die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gefunden. darin ist festgelegt, welche Schilder wohin gehören. Nicht aber, wie diese angebracht werden müssen. Immerhin hab ich da irgendwo gefunden, dass es
drei Größen von Schildern gibt, die abhängig von der dort gefahreren Geschwindigkeit angewendet werden sollen.