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df_doris schrieb am 10.July.2018, 10:52:36 in der Kategorie verkehr.kfz

Mein heutiger Strafzettel :-(

> In DE hat das Amt bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit keine
> Möglichkeit, dem seinen FS abzunehmen?

In F gibt es wie in D auch keine systematische Überprüfung der Ü70 oder Ü80 hinsichtlich Fahrtüchtigkeit.
Es können aber sowohl der Hausarzt als auch die Angehörigen eine Meldung bei der Gendarmerie oder der Préfecture machen, und dann wird von Amts wegen eine medizinische Untersuchung angeordnet.
Ich weiß von Fällen, wo dieser Weg eingeschlagen und nach der Untersuchung auch der Führerschein eingezogen wurde, aber da haben immer die Angehörigen die Prozedur nicht selbst losgetreten (aus sehr berechtigter Sorge vor dem großen Familienstreit) sondern den Hausarzt machen lassen.
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