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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 10.July.2018, 10:30:37 in der Kategorie verkehr.kfz

Mein heutiger Strafzettel :-(

> In DE hat das Amt bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit keine
> Möglichkeit, dem seinen FS abzunehmen?

Meines Wissens geht das erst bei bewiesener Fahruntüchtigkeit. "Offensichtlich" ist auch, rechtlich gesehen, viel zu schwammig. Und selbst bis hin zum Beweis ist es ein langer Weg, da reicht eine Serie von Unfällen nicht aus.

In einem anderen Posting schrieb ich gestern abend über meinen Opa, der mehrmals morgens keine Erklärung dafür hatte, dass sein Wagen deutlich beschädigt geparkt war. Er erinnerte sich einfach nicht mehr dran, dass er selber die zugehörigen Unfälle am Tag davor verursacht hatte und dass dabei auch meistens die Polizei involviert gewesen war. (Dass das alles einer fortschreitenden Demenz geschuldet war, stellte sich erst viel später heraus.)

Dennoch, den Führerschein konnte ihm wohl niemand abnehmen. Schließlich trickste es die Familie so hin, dass er nicht mehr Auto fuhr (das Auto war angeblich in der Werkstatt o.ä.), und mit der Zeit gewöhnte er sich dran, dass das Nicht-mehr-Fahren normal war. Das Auto wurde zwischenzeitlich dann verkauft.

Aber vom Gesetz her war damals (Mitte der 80er Jahre) wohl nicht viel möglich, und meines Wissens hat sich da auch nichts Wesentliches dran geändert.
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