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rstilz schrieb am 26.April.2018, 00:19:17 in der Kategorie ot.haushalt

Garantiefrage

> Ich habe vor gut 2 Jahren ein Fritzfon beim M-Markt gekauft. Nach einem
> Jahr wurde es wegen eines Defektes getauscht und das auch auf dem
> originalen Kassenzettel vermerkt. Jetzt war das Teil wieder defekt. Aber
> ein erneuter Tausch oder überhaupt ein Garantiefall wurde abgelehnt. Die
> Garantie würde sich durch den Austausch nicht verlängern. Stimmt das? Ich
> habe da schon anderes gelesen und eigentlich ist es doch auch unlogisch.

IMHO ist es so, dass sich die (gesetzliche) Gewährleistung auf das *ausgetauschte" Bauteil wieder neu beginnt zum Austauschzeitpunkt "X". Ist später ein anderer Teil defekt (ausserhalb der Gewährleistung+X) gibt es keine "Verlängerung". Ist es das gleiche Bauteil, dann schon.
Quintessenz ist wohl dass im Minimalfall der Hersteller dafür Sorge tragen muss dass alle Komponenten mindestens 6 Monate "durchhalten". Danach gilt Beweislastumkehr was regelmäsig im Streitfall in keinem sinnvollen Verhältniss zum Gegenwert steht.

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