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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 25.March.2018, 13:18:58 in der Kategorie verkehr.kfz

Fahrzeug-Verkauf, bitte um Tipps.

> eine gewisse Gefahr besteht für dich darin, dass du nicht sicher gehen
> kannst, dass der Käufer dein Fz auch wirklich ab- bzw. ummeldet. Wenn es
> nämlich noch auf dich angemeldet ist und der Käufer baut einen Unfall,
> sieht es schlecht für dich aus.

Eher nein.....
Es gibt ja auch einen schriftlich fixierten Gefahrenübergang ( genauer Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe auf dem Kaufvertrag)


Für die ganz Ängstlichen:
Wenn das Fahrzeug verkauft ist, wird es abgemeldet und die entwerteten Kennzeichen wieder am Fahrzeug angebracht.

Bis Mitternacht des selben Tages ist das Fahrzeug dann noch versichert und der Käufer darf es somit auf öffentlichem Verkehrsraum bewegen.

> Oder wenn er es falsch entsorgt und es z.B. einfach irgendwo stehen lässt.

> Andererseits lässt sich natürlich ein abgemeldetes Fz kaum verkaufen.
> Vielleicht wäre der Idealfall der, dass man mit dem Käufer zur
> Zulassungsstelle fährt und die Ummeldung mit diesem zusammen dort regelt?


Ich habe bereits mehrere Fahrzeuge komplett angemeldet und mit Papieren dem Käufer übergeben.
Spätestens am nächsten Tag war das Fahrzeug ab/ umgemeldet.

Für den Katastrophenfall hab ich ja eine Kopie des Personalausweises (Foto) des Käufers.
Auch auf dem vorgefertigten Kaufvertrag wird die Personalausweisnummer vermerkt.



> Gruß Karsten
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