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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 17.February.2018, 13:00:14 in der Kategorie ot.haushalt

Handwerker - Frist für Rechnung?

> > Ich dachte, es wären 30 Jahre?
> Nee, das gilt nur für Titel. Im vorliegenden Fall gilt die Verjährungsfrist
> von drei Jahren.

Und ich dachte immer, sowas sie nach zwei Jahren verjährt. Aber ich guck jetzt nicht extra nach.
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