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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 13.January.2018, 17:52:19 in der Kategorie ot.kultur

R.I.P. Eddie Clarke

> > Das steht
> > streng vertraulich in der
> >
> Todesbescheinigung.
> > Meist haben nicht mal engste Angehörige Ahnung, was hier wirklich
> steht.
>
> Letzteres wäre ein Unding, denn in dem von dir verlinkten Dokument steht
> *nirgends*, dass der Inhalt den angehörigen nicht bekannt werden darf.

Das nicht...... Im Rahmen der ärztl. Schweigepflicht achten Ärzte aber drauf, daß selbst engste Angehörige nicht erfahren, was die tatsächliche Todesursache ist.
Ein Beispiel wäre z.b. AIDS . Zu meiner Diestzeit gabs einige Patienten mit HIV positiv und die engsten Angehörigen sollten davon nichts erfahren...


> Und: was, wenn ich als Angehöriger den Umschlag mit dem vertraulichen Teil
> öffne? Und mir dann gar eine kopie anfertige?

Keine Ahnung..... Da kenne ich keinen Fall.
Ich nehm an zur Straftat wirds erst , wenn man hier was verändert um z.b. einen Suizid zu verschleiern um an die Lebensversicherung zu kommen.
Demnach hat ein geöffnetes Kuvert ( zu meiner Zeit musste diese vertrauliche Todesbescheinigung auf spezielle weise gefaltet und verklebt werden, somit war kein Kuvert notwendig) einen bitteren Beigeschmack der ggf immer staatsanwaltschaftlich untersucht wird. Letzeres ist aber eine Vermutung von mir.
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