> Ist IMHO unlauterer Wettbewerb und verstößt gegen die
> Preisangabenverordnung. Der Kunde hat zwar keinen Rechtsanspruch auf den
> günstigeren Preis, der Händler handelt aber ordnungswidrig und kann mit
> einem Bußgeld belegt werden.
> Zeitungsartikel
Gemeint war jetzt nicht Angebotspreis oder Normalpreis.
Generell gilt der Preis , der an der Kasse aufgerufen wird.
Das ist auch kein unlauterer Wettbewerb. ( Außer der Händler wirbt laufend mit einem deutlich geringerem Preis)
Siehe auch
invitatio ad offerendum