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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 01.October.2017, 21:27:02 in der Kategorie verkehr.kfz

FA: Die neuen Benzinpreis-Tricks der Tankstellen

> Ist IMHO unlauterer Wettbewerb und verstößt gegen die
> Preisangabenverordnung. Der Kunde hat zwar keinen Rechtsanspruch auf den
> günstigeren Preis, der Händler handelt aber ordnungswidrig und kann mit
> einem Bußgeld belegt werden.
> Zeitungsartikel

Gemeint war jetzt nicht Angebotspreis oder Normalpreis.

Generell gilt der Preis , der an der Kasse aufgerufen wird.
Das ist auch kein unlauterer Wettbewerb. ( Außer der Händler wirbt laufend mit einem deutlich geringerem Preis)

Siehe auch invitatio ad offerendum
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