Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

vordprefect schrieb am 18.August.2017, 12:00:44 in der Kategorie verkehr.kfz

Nochmal zum Verständnis

Hi
> >wo steht das
> z.B.
> hier
> und §1

Nuja die Rechtsprechung nimmt Bezug auf §5 und §6 der STVO,
Die Mindestabstände sind alle aus Urteilen abgeleitet, d.h. wenns ein Gerichtsverfahren gibt,
wird es spannend - es gelten auch 20cm unter bestimmten Bedingungen als Abstand.

> >Schuld hat der Autofahrer
> ja, wobei dann immer noch geklärt werden muß zu welchem Anteil
> und was nützt es dem Radfahrer wenn er unschuldig im KH liegt.
> Deshalb mein Einwand mit dem "Eigenschutz"
> und §1

Man kann es versuchen.. ich lag trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Krankenhaus.
(Auto ist ohne zu blinken links abgebogen und hat mich übersehen!)

> >Radweg 1m direkt rechts neben den parkenden Autos
> dann nutze die Radspur doch auf der abgewandten Seite, dann sind es min
> 50cm

Wenn es eine solche gibt.. :). Es gibt auch noch Fußgänger und unvermittelt aufgehende Haustüren.
Da sind 50cm Mindestabstand auch zu wenig wenn der Rollator oder Kinderwagen auf den kombinierten Rad\Fußweg geschoben wird..

> > du der typische Autofahrer
> nur Totschlagargument von militanten Radfahrern die damit nur von
> Ihren eigenen Verfehlungen wie
> Rotlicht, Fahrtrichtung, Fußweg, Fußgängerzonen, Handzeichen inkl.
> Spurwechsel, Licht,
> und und und ablenken wollen.

Wenn ich militanter Radfahrer wäre, dann wäre ich ein Selbstmordkanddidat.

> Nur darum geht es. Ich bin 20Jahre Rad, Moped und Krad gefahren,
> und eine defensive Fahrweise(unabhängig von Recht oder nicht) hat mir
> bisher zum Glück meine gesundheit bewahrt.

Und manchmal ist es auch das Verlassen des Radweges (man muß ihn nicht immer benutzen!).

> Unberührt von meinen Ausführungen gebe ich hier natürlich zu,
> das es auch unter den Autofahrern die dollsten Chaoten gibt.

Wir sind Menschen und ich würde sagen, der Anteil der Chaoten ist auf beiden Seiten gleich hoch.
Letztens kam mir entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg ein Radler freihändig mit Knöpfen im Ohr entgegen, Blick nach unten und mit dem Smartphone in der Hand Er geriet ins Schlingern und er hatte die Wahl, das Smartphone fallen zu lassen oder nach dem Lenker zu greifen. Ich hielt dann mal an und hab mal abgewartet - welche Wahl er trifft...

> Das ist aber hier nicht das Thema, sondern: wie rette ich
> Radfahrerleben...

Doch genau das ist das Thema - das war der Ausgangspunkt des Threads!
Wie kann ich mich als AUTOfahrer verhalten..
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz