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Nachricht aus dem Archiv

AND schrieb am 18.August.2017, 10:29:43 in der Kategorie verkehr.kfz

Nochmal zum Verständnis

> wo steht das
z.B. hier
und §1

> Schuld hat der Autofahrer
ja, wobei dann immer noch geklärt werden muß zu welchem Anteil
und was nützt es dem Radfahrer wenn er unschuldig im KH liegt.
Deshalb mein Einwand mit dem "Eigenschutz"
und §1

> Radweg 1m direkt rechts neben den parkenden Autos
dann nutze die Radspur doch auf der abgewandten Seite, dann sind es min 50cm

> du der typische Autofahrer
nur Totschlagargument von militanten Radfahrern die damit nur von
Ihren eigenen Verfehlungen wie
Rotlicht, Fahrtrichtung, Fußweg, Fußgängerzonen, Handzeichen inkl. Spurwechsel, Licht,
und und und ablenken wollen.

Nochmal: ich schiebe nicht die Schuld auf den Radfahrer, sondern kann einige
Kamikaze nicht verstehen, die im ungünstigsten Fall den gesundheitlich kürzeren ziehen.
Nur darum geht es. Ich bin 20Jahre Rad, Moped und Krad gefahren,
und eine defensive Fahrweise(unabhängig von Recht oder nicht) hat mir
bisher zum Glück meine gesundheit bewahrt.

Unberührt von meinen Ausführungen gebe ich hier natürlich zu,
das es auch unter den Autofahrern die dollsten Chaoten gibt.
Das ist aber hier nicht das Thema, sondern: wie rette ich Radfahrerleben...

Einer der wenigen die hier objektiv antworten ist der Thread-Ersteller!!!
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