Laut einem Gerichtsurteil zu einem realen Haftpflichtfall ist es tatsächlich so:
Bei der Autobahneinfahrt gilt kein Reißverschlussverfahren
Und ich bremse immer sanft ab, wenn der Wagen hinter mir den Sicherheitsabstand einhält, und lasse wenigstens einen Gestrandeten rein. Wenn es dann hinten kracht, möchte ich nicht wissen, was mir als beschuldigtem Verursacher blüht.
(Deutsche?) Autofahrer mögen das Reißverschlusssystem sowieso nicht und können nach diesem Urteil so richtig auf ihrem Vorrecht bestehen.