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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 17.June.2017, 12:40:46 in der Kategorie pc.windows

OneDrive "for free" (unter Win7); Nutzungsbedingungen

> Ist OnDrive nicht bei Windows 10 standardmäßig dabei, bei jedem PC 1 oder 2
> GB?

Man kann es sich auch z.B. für Win7 mit einer gewissen Größe kostenlos "holen". Ich meine, es wären jetzt 5 GByte Platz. Diese Art von OneDrive-Zugang habe ich auch. Wer zahlt, kriegt natürlich mehr Platz.

> Wie man da für andere Zugriff ermöglichen kann, außer im "Öffentlichen
> Ordner", damit habe ich mich noch nicht außereinergesetzt.

Es gibt wohl mehrere Möglichkeiten. Eine besteht darin, dass man sich eine URL generieren lässt, mit der auch Fremde ohne OneDrive die entsprechende Datei herunterladen können. Nachteile: Man muss diese URL jedem schicken, der Zugriff auf etwas haben soll, und derjenige muss das dann "von Hand" herunterladen. Automatisch wie bei Dropbox geht das in diesem Fall nicht.

Außerdem schaltet Microsoft da eine Art Download-Seite vor. Da kommt zwar keine Werbung o.ä., aber man kann eben nicht die URL einfach an einen Download-Manager o.ä. "verfüttern". Früher konnte man dazu in der URL was verändern, inzwischen hat MS das wohl abgeschafft. War auch offiziell nie von MS erwähnt worden, dass das geht.

> Ist zwar Microsoft, aber einem geschenkten Gaul.......

... schaut man besser doch ins Maul.

Als ich vor anderthalb Jahren nach einer Möglichkeit suchte, für wenig Geld oder gar kostenlos Dateien mit Größen im einstelligen Gigabyte-Bereich über's Internet zur Verfügung zu stellen, habe ich mir diverse Filehoster u.ä. angesehen. Einige flogen wegen ihrer AGB gleich 'raus, andere antworteten nicht auf meine Registrierung bei ihnen.

Schließlich blieben noch Google Drive und MS' OneDrive übrig. In beiden Fällen schaute ich mir die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen an; bei den etwa 70 (!) Seiten (falls im DIN-A4-Format gedruckt) von MS hat das allein zwei Tage gedauert.

Wichtiger Unterschied: MS versicherte, sie würden nur bei behördlichen Anweisungen oder bei begründetem Verdacht auf Raubkopien usw. in OneDrive die Inhalte der Dateien des Benutzers ansehen.

Google hingegen sprach ziemlich deutlich davon, dass sie sich das Recht vorbehalten, alle vom Benutzer eingestellten Dinge nach eigenem Belieben und auch in veränderter Form neu zu veröffentlichen. Diesem Passus musste man also zustimmen, wenn man Google Drive benutzen wollte: Google konnte mit dem, was man da "parkte", beliebige Sachen anstellen und das ganz öffentlich. Es war für mich recht deutlich, dass das "Veröffentlichen in veränderter Form" auch inhaltlich gemeint war. Prinzipiell können die also Bilder von mir nehmen und mich da drauf in einer Nazi-Uniform zeigen und mit Huldigungen ans Dritte Reich versehen sowie das Ganze dann woanders öffentlich zeigen. Diese Idee war mir irgendwie nicht sympathisch. :devil:

Da ich mit OneDrive oder Google Drive Dateien "weiterreichen" wollte, die gar nicht mir "gehören", fiel damit Google ganz klar aus.

Man sollte sich also die Nutzungsbedingungen sehr aufmerksam durchlesen, auch wenn es Tage dauert.
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