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verfaßt von fuchsi zur Homepage von fuchsi, Niederösterreich, 11.04.2016, 07:00:19

Beleidigungen an Privatpersonen sind nur auf Verlangen des Beleidigten strafrechtlich zu ahnden. Hier hat der Beleidigte selber beim zustänsdigen Gericht die Bestrafung zu verlangen. Das geht den Staatsanwalt relativ wenig an.

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mein privates Hobby. www.ffzell.at

 

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