verfaßt von fricki, 20.05.2015, 10:23:44
> Hallo, habe eine Frage zu folgendem Problem.
> Bin von einem Kollegen wegen einer angeblichen Arbeitspflichtverletzung
> anonym beim Chef angeschwärzt wurden.
> So weit so gut, es wurde mir aber von seiten des Chefs bei der
> diesbezüglichen Aussprache mitgeteilt, dass ich fotografiert wurden bin vom
> anschwärzenden Kollegen bei der Pflichtverletzung, dass Foto habe ich noch
> nicht gesehen, bzw. weiß nicht ob es wirklich existiert.
> Es handelt sich bei meiner Pflichtverletzung nicht um Diebstahl oder
> ähnliches, das Foto ist wenn es dieses gibt spontan entstanden, also keine
> geplante Überwachung.
> Zu meiner Frage, kann ich dagegen vorgehen, bzw. muss ich mir dies gefallen
> lassen, ist dies rechtens, was ist mit dem Grundsatz des " Recht am eigenen
> Bild".
> Gibt es Urteie diesbezüglich usw.
>
> Bedanke mich.
--
kein Alkohol ist auch keine Lösung
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