verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 05.05.2015, 19:15:00
> > Das heißt , wer mit 65 in Rente gehen will hat dann 12% Abzug.
>
> Wichtiger: Der "Abschlag" gilt für die komplette Dauer des Rentenbezugs.
> Nicht nur bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters!
Und wenn an sich während der Zeit 65 - 67 doch nochmal entschliesst zu arbeiten bleibt der "Abschlag" trotzdem in voller Höhe bestehen. ( Allerdings wird die Rentenzahling um ein paar Cent höher)
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Gruß Hausdoc
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