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#330799 Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (verkehr.zweirad)

verfaßt von Berny, 24.01.2013, 01:51:17

Hallo Sabine,

als Führerscheininhaber haben wir aber mal gelernt, dass sich der Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen hat.
In Deinem geschilderten Fall hat das der Fahrradverleiher wohlweislich für sich praktisch umgesetzt, um sich den Rücken frei zu halten.
Hoffe, es geht (Dir?) wieder gut. ;-)
Hier noch ein Link

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Es grüsst Berny.

 

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