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#313043 Beurteilung einer Webseite beurteilen (web.design)

verfaßt von MudGuard zur Homepage von MudGuard, München, 15.06.2012, 18:46:05

> Sehe ich genauso, außer die e-Mailadresse (über 2 Zeilen ist denke ich ok,
> ist ja gut lesbar).

Der Zeilenumbruch ist ok.

Aber ob blabla(_AT_)example.org statt blabla@example.org zulässig ist, wage ich anzuzweifeln.

Ein Impressum muß auch ohne Javascript vollständig erreichbar sein (\"einschließlich der Adresse der elektronischen Post\"Adresse der elektronischen Post\"). \'blabla(_AT_)example.org\' ist keine \"Adresse der elektronischen Post\" - auch wenn sich für Menschen mit klarem Verstand die \"Adresse der elektronischen Post\" daraus auf einfache Weise ergibt.
Bei einer Abmahnung hat man es mit Abmahn-Juristen zu tun. Und was die anbelangt, zitiere ich Ludwig Thoma: Er \"war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.\"


> Talking of Compu (@Admins: Sry für die Werbung!  :-P ): Sein
> Buch
> ist letzten Freitag erschienen!

Das gibt\'s ja nicht mal als E-Book ...

--
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MudGuard
O-o-ostern

 

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