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#289860 Fahhrad - Radweg - Strasse (verkehr.zweirad)

verfaßt von MudGuard zur Homepage von MudGuard, München, 23.10.2011, 20:10:49

> Ist das blaue Gebotsschild
> Zeichen 237,
> Zeichen
> 240 oder
> Zeichen
> 241 vorhanden, so muss der Radweg benutzt werden. Sonst kann er
> genutzt werden.


Im Prinzip ja, aber:

Das Schild muß für die gewünschte Fahrtrichtung gelten.

Bei vorhandenem parallelen Fußweg müssen Kinder unter 8 den Fußweg benutzen, und Kinder über 8 und unter 10 dürfen wählen.

Außerdem: ist der Radweg nicht benutzbar (z.B. wegen geparkter Autos, Baustellen, nicht-stattfindendem Winterdienst, Schneelagerung auf dem Radweg usw.), ist es erlaubt, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Eine Benutzungspflicht besteht auch nicht, wenn der Radweg zu schmal ist (z.B. bei Dreirädern, Rädern mit Anhängern).

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MudGuard
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