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#370471

The Wurpser

03.09.2014, 19:04:16

Frage zu Mediatheken (web.net)

Wie ist das eigentlich - MÜSSEN TV und Radiosender der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkgruppe (ARD, ZDF, Deutschlandfunk etc) ihre Beiträge auch über ihre Mediatheken zugänglich machen oder ist das komplett freiwillig?
Speziell würde mich interessieren, ob und wie lange Radiobeiträge nachhörbar (nicht downloadbar im Sinne von Podcast) sein könnenmüssen?
Natürlich nicht diese dämlichen Morgen/Mittag/Abendshows sondern Radiofeatures, Debatten, Kommentare etc...
Kennt sich damit wer aus? Denn so richtig substanzielles finde ich dazu leider nicht im Netz - oder ich suche an der falschen Stelle....

Daaaaanke!

#370472

baeuchlein

03.09.2014, 19:15:58

@ The Wurpser

Eine Teil-Antwort

> Wie ist das eigentlich - MÜSSEN TV und Radiosender der Öffentlich
> Rechtlichen Rundfunkgruppe (ARD, ZDF, Deutschlandfunk etc) ihre Beiträge
> auch über ihre Mediatheken zugänglich machen oder ist das komplett
> freiwillig?

Das ist wohl kein "Muss", sonst wären die Läden schon längst dicht. Ich kenne da gar keinen dieser Sender, der ein auch nur annähernd vollständiges Angebot in seiner Mediathek hätte.

> Speziell würde mich interessieren, ob und wie lange Radiobeiträge
> nachhörbar (nicht downloadbar im Sinne von Podcast) sein könnenmüssen?

Gute Frage. Mir ist von einem Unterschied zwischen Nachhören und Downloaden in der Praxis nichts bekannt. Normalerweise bieten die Radiosender die Sendungen sieben Tage lang zum Download oder Nachhören an. Bei mehrteiligen Sendungen kann es auch sein, dass alle Teile bis sieben Tage nach der Ausstrahlung des letzten Teils verfügbar sind. Mehr als sieben Tage ist meines Wissens seit einiger Zeit den Sendern nicht erlaubt, irgendwo und irgendwann (kann aber lange her sein) hörte ich auch mal was von vier Wochen.

Manche Sendungen sind auch nur teilweise download- bzw. nachhörbar. Insbesondere wenn eine "Informationssendung" durch Musik unterbrochen wird, wird oft die Musik herausgeschnibbelt, weil der Sender sonst dafür extra Lizenzzahlungen zu leisten hätte.

Fazit: In der Praxis gibt's meistens nur einige der Sendungen in der Mediathek, und meistens eine Woche lang. Darauf muss der Kunde sich einstellen, wie man das immer so schön sagt. Die exakten rechtlichen Rahmenbedingungen kenne ich nicht.

#370474

stefan66 zur Homepage von stefan66

03.09.2014, 19:40:46

@ The Wurpser

Frage zu Mediatheken

Hilft das weiter?

--
Ich will nie ein Nationalist sein, aber ein Patriot wohl. Ein Patriot ist jemand, der sein Vaterland liebt, ein Nationalist ist jemand, der die Vaterländer der anderen verachtet. Wir aber wollen ein Volk der guten Nachbarn sein, in Europa und in der Welt.
(Richard von Weizsäcker, 23.05.1999)

#370503

The Wurpser

04.09.2014, 18:39:55

@ stefan66

Frage zu Mediatheken

In gewisser Weise schon.
Der Knackpunkt liegt unter dem Absatz "Reportagen & Dokumentationen".
Angeblich kann eine Sendung, die bereits ausgestrahlt wurde, wegen ungeklärten Musik- oder Bildrechten nicht noch für weitere Tage nachhörbar bleiben.

 :kratz: Wie verträgt sich diese Aussage mit der Tatsache der Erstausstrahlung eines Beitrags? Erst legal, dann illegal?!

#370509

The Wurpser

04.09.2014, 20:55:26

@ The Wurpser

Noch verwirrender...

...die Mitteilung eines Senders, der aus o.g. "Rechtlichen Gründen" den Beitrag angeblich nicht online vorhalten kann oder will: "Gerne machen wir Sie in diesem Zusammenhang auf unseren Radiorekorder aufmerksam, mit dem Sie künftig für Sie interessante Sendungen aufzeichnen können.""

Soso.
Warum darf ich das mitschneiden, aber nicht online nachhören?!

#370516

baeuchlein

04.09.2014, 21:29:27

@ The Wurpser

Sind halt gesetzliche Vorgaben, die sind schon mal seltsam!

Soweit ich weiß, steckt hinter solchen seltsamen rechtlichen Konstruktionen oft, dass der Sender Lizenzgebühren pro Ausstrahlung zahlen muss. Und da hat vermutlich irgendein Jurist mal argumentiert, dass das ständige Bereithalten eines Beitrags quasi eine dauerhafte Ausstrahlung mit unendlich vielen Wiederholungen ist. Oder, wie ich schon in meinem anderen Beitrag hier anmerkte: Oft fehlen die Musikstücke aus irgendwelchen Sendungen, weil auch da jedes erneute Abspielen/Ausstrahlen bedeutet, dass der Sender Lizenzzahlungen an den Rechteinhaber zu leisten hat.

Der 08/15-Konsument soll ja auch schon seit Längerem mit Fernsehen-on-Demand und anderem Kram in Verbindung mit Digital Rights Management langsam aber sicher darauf hin gehirngewaschen werden, dass er für jedes einzelne Mal Hören seines Lieblingslieds, Glotzen seiner Lieblingsserie u.ä. wieder neu blechen muss und das gefälligst völlig normal findet. Die Zeiten, wo man sich einmal irgendwas kaufen und dann anhören usw. kann bis zum Verrecken der Cassette, Schwallplatte, CD o.ä., die sollen nach Meinung der Rechteinhaber möglichst schon gestern vorbei sein. Dann könnten sie nämlich noch viel mehr €uronen damit einsacken.

Diese Anbieter stellen also seit Jahren allmählich auf ihr neues Bezahlmodell um. Im Fernsehen wär' das dann Pay-per-View, oder so. Und da ist im Bereich der Fernseh- und Radiosender vor einiger Zeit mal rechtlich Stunk gewesen, weil die privaten Anbieter (sinngemäß) sagten: "Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund des steten Geldzustroms von Seiten der Bürger, sichergestellt durch GEZ & Co., in der Lage sind, ihre Sendungen für alle Ewigkeit im Netz anzubieten und sowieso mit dem Internetportal einen Zusatznutzen für ihr Angebot aufbauen können, dann ist das eine Benachteiligung der Privaten, die das nicht auf dieselbe Weise können."

Ich finde diese Argumentation zwar bei Weitem nicht völlig schlüssig, aber ich bin halt nicht der Jurist in diesem Fall gewesen. Von juristischer Seite wurde wohl anders entschieden, und daher kommt u.a. die Einigung darauf, dass die ÖR halt ihre Sendungen nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne anbieten. Das kann so sein, dass man es nur per Flash o.ä. gucken kann, wo eine Aufnahme nicht vorgesehen ist. Oder aber die MP3-Dateien sind nur für etwa eine Woche download-bar, auch wenn der Downloader sie nach dem Download jederzeit rund um die Uhr nonstop abspielen könnte. (Frag' mich nicht, welche rechtliche Konstruktion da jetzt hinter steckt! :uuuh:)

Geld regiert nun mal derzeit die Welt, und das läuft über Juristerei und solche für den Laien völlig schwachsinnige Regelungen. Aber Otto Normalbürger geht denjenigen, die sowas anleiern, eh völlig am Darmausgang vorbei - außer, wenn Otto Normalbürger kräftig zahlt.

#370520

Karsten Meyer zur Homepage von Karsten Meyer

Konstanz am Bodensee,
04.09.2014, 22:15:52

@ baeuchlein

Sind halt gesetzliche Vorgaben, die sind schon mal seltsam!

Das Problem, dass die Rundfunkanstalten ihre Beiträge nicht dauerhaft im Internet anbieten dürfen, haben wir den Privatsendern zu verdanken. Mir fallen dazu nur Worte ein, die ich hier besser nicht schreibe.

Hier was zum Hintergrund des Dramas.

Gruß Karsten

--
Ich bin sehr aktiv bei facebook, wo ich vor allem Fotos zeige und mich in Gruppen über alles mögliche, insbesondere meine Heimatstadt Konstanz austausche.

#370534

The Wurpser

05.09.2014, 18:48:56

@ Karsten Meyer

Sind halt gesetzliche Vorgaben, die sind schon mal seltsam!

Ziemlich komplex, aber stimmt, dieser dämliche RÄStV ist daran schuld!

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