Johann schrieb am 31.July.2018, 12:55:27 in der Kategorie ot.politik
Rundfunkgebühr rechtens! BVG bestätigt heute deren Rechtmäßigkeit
> Zwangsgebühr an den Wohnort zu koppeln halte ich für falsch. Erst ein > tatsächlicher Empfang bzw. Empfangsmöglichkeit sollte zur Gebühr > führen [...] wenn ich in meiner Wohnung weder TV noch Radio habe, brauche > ich auch nichts zu zahlen.
Im 21. Jahrhundert ist der Empfang bzw. Nutzung öffentlich rechtlicher Inhalte über deutlich mehr Möglichkeiten als nur Radio/TV machbar. Alleine die Smartphones in DE von über 50 Millionen und steigend, Tablets, PCs, Kfz-Radio/Multimedia-Entertainment usw. zusätzlich zu klassischen Radio und TV sind alles empfangstaugliche Geräte. Bei PCs war das sogar schon vor Einführung der Haushaltspauschale so.
> Autoradio sind nicht anmeldepflichtig.
In DE streng genommen auch nicht mehr, die sind seit der Umstellung mit der Haushaltspauschale abgedeckt (s.o.).