> > Hallo..
> >
> > Bis 0 Uhr geb ich mein Nachbar noch Zeit.. dann hab ich 2
> Möglichkeiten:
> > 1. Strom aus oder
> Dazu fehlen dir die Befugnisse. Nicht mal mit hoheitlichen Rechten ist das
> zulässig
Behauptest du. wiedermal.
Allerdings würde ich:
> > 2. Polizei rufen..
> Balkon- kipp???
> > Damit kann man ohne Ohrenproppen nicht schlafen, da man ja gern Nachts
> > lüften mag.
> juristisch ganz dünnes Eis...
Was ist dünnes Eis? Wenn überhaupt, dann das, was der nachbar macht. Ab 22:00 ist Zimmerlautstärke. Wenn nicht, kommt der Trachtenverein, so einfach ist das.
Volker