> > Gehört sie zur Mietsache?
> Ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, die Spüle war bei Mietbeginn aber
> bereits vorhanden. Insofern tendiere ich zu "Ja".
> Folglich kann die Neubeschaffung wohl nicht auf den Mieter abgewälzt
> werden.
Folglich müsste er seine Zustimmung geben und wenn er der Meinung ist, dass ein Austausch/eine Erneuerung nicht notwendig sei, weil diese Spüle ja noch nicht kaputt ist...
Dann wäre mein Vorschlag, sofern man handwerklich begabt ist:
Küchenplatte vom Baumarkt (dort zuschneiden lassen),
den Ausschnitt für Spülbecken eventuell daheim selbst ausschneiden, damit die Platte beim Transport nicht bricht.
Spülbecken kaufen
Eine stabile Holzunterkonstruktion mit 6 Beinen und
Schubladen
Dann kannst du den Platz für die Spülmaschine maßschneidern.
Habe ich mal für meinen Sohn gemacht. Das hält sogar WG-Nutzung aus. Da steht allerdings eine Waschmaschine drunter.
Die alte Spüle aufheben, damit man sie beim auszug wieder in die Küche stellen kann