> Hi
> > > Was soll möglich sein?
> > >
> > > Die Klage?
> > >
> > > Oder die unendlich lange Fristverlängerung an einem Stück?
> >
> > Einerseits, die Frist überhaupt verlängern zu können, andererseits
> > überhaupt die Urheberschaft zu behaupten und dafür zu kassieren.
>
> Und genau hier muß man auch noch das amerikanische "Copyright" und das
> deutsche Urheberrecht unterscheiden.
> Weitere hilfreiche Details gibt es in den entsprechenden Wikipedia-Links
> (bin zu faul die Links reinzupasten
).
Kannze dir sparen, genau dieses wichtige Thema ist dort nicht gut behandelt.
> In Deutschland wäre die GEMA zuständig:
> Skuriles Beispiel: Happy Birthday
Danke für den guten Link! Hätte nicht gedacht, dass das so jung ist. Na ja, 1917 sind dann die 70 Jahre nach dem Tod der einen Autorin rum.
Und offenbar kann hir nix verlängert werden - also ist doch alles wie bei anderen Kunstwerken auch.
Gruß Karsten