> ich habe das gestern beim Baden in der aktuellen c`t gelesen, aber
> vielleicht ist es für den einen oder anderen mit Gewerbe interessant - das
> Posting von Kosmonaut hat mich dran erinnert:
>
> e-recht24.de: Verordnung
Danke für den Hinweis und den guten Link - mir ging es ähnlich, als ich das las.
Eine kleine Korrektur muss ich aber schon anbringen: Es betrifft nicht nur das Gewerbe, sondern jeden \"Dienstleister\", also (fast) jeden, der irgendwas anbietet (Ausnahmen in deinem Link).
Und - wichtig - es betrifft keineswegs nur Web-Auftritte! Diese Angaben sind völlig unabhängig vom Internet auch so zu machen.
Interessantester Einzelpunkt dürften folgendes sein: \"wenn vorhanden, Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.\"
Das ist vor allem für Berufszweige kritisch, bei denen eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht ist - wer als solcher z.B. keine Angaben dazu im Netz hat, macht sich für jeden Konkurrenten zum Ziel für Abmahnungen!
Schönen Gruß,
Karsten