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Nachricht aus dem Archiv

Jogi [Gast] schrieb am 04.July.2010, 13:39:31 in der Kategorie web.net

Bin selbst betroffen

> Mir passiert es auch immer öfter: Ich entdecke einen Blog, der ein
> vielversprechendes Video postet. Kaum klicke ich auf \"Abspielen\" erscheint
> der Hinweis, dass das Video in meinem Land wegen Lizenzproblemen nicht
> verfügbar ist, danke Sony Music.
> Dabei suche ich noch nicht einmal nach Musikvideos, sondern es handelt
> sich um Clips, bei denen der Autor vielleicht im Hintergrund irgendein
> Musikstück eingefügt hat. Eines meiner eigenen Videos, die ich bei YouTube
> eingestellt habe, wurde ebenfalls deaktiviert. Ich bekam den Hinweis, das
> Musikstück, das ich während einer gefilmten Motorradtour laufen ließ, bitte
> auszutauschen. Ansonsten wäre das Video komplett gelöscht worden.

So ist es, ich hatte jetzt nur auf das weit verbreitete und viele erfreuende \"Vorspielen lassen\" längst vergessen geglaubter Oldie-Schätzchen abgezielt, aber auch bei anderen, höchst persönlichen Videos wird einfach wild das Gesamtwerk zerstört, rein wegen einer im Hintergrund oder aus sonstigen nachvollziehbaren Gründen laufenden Musik.

Nehmen wir noch ein Beispiel das ein vöolig legitimes und mehr als sinnvolles Anliegen durch so ein Verhalten und dessen unterwürfige mehr als entgegenkommense Ermöglichung durch die Youtube-Macher restlos versaut:
Es ist ein Usus unter Sammlern, sich zum Verkauf anstehende Exponate aus Gründen der Einschätzbarkeit in der Verhandlungsphase vorzuführen. Das läuft auch praktisch seit Anbeginn über Plattformen wie Youtube problemlos selbst wenn der Kaufinteressent in Afrika und der Verkäufer in Kanada sitzt. Aber wehe wenn einer der beiden seit jüngerer Zeit hier im Kommerz-Gehorsamsland Deutschland sitzt. Dann werden sogar solche löblich zur Verfügung gestellten Exponate durch Eingriff unbefugter Dritter in den Dateicode zerstört.
Nimmt man bspw. eine alte Kamera, so ist eine Fotoserie als Video in so einer Plattform sehr aussagekräftig, der Inhalt ist Nebensache die Beschaffenheit interessiert den Käufer. Gut da kann man noch ausweichen auf andere Bilderserver.
Aber das geht nicht - nicht mehr ! - wenn man klassische Sammlerstücke aus dem Audiobereich behandelt. Wie willst man jemandem bspw. ein Tonträgergerät näherbringen, wenn ein Schießhüttenverein wie Sony, mit williger und kooperativer Beihilfe beim illegitimen Mediadatei-Türken, daherkommt und aus einem Vorführ-Video eines alten Grammophons eine heute eh nicht mehr vertriebene, eh keinerlei Kaufmöglichkeit mehr unterfallene Schellack-Platte einfach willkürlich herauslöscht oder gleich das ganze Vorführ-Video killt.
Gleich zur Erwähnung, das sind keine konstruierten Rand-Erscheinungen, das passiert zuhauf in massiver Anzahl. Es wird selbst dann praktiziert, wenn der grund der vorführung nicht Verkauf sondern ein Lehrzweck ist.
Welcher Vollkasper meint denn man könne ein Grammophon in einem Video hören, dessen Ton ein selbstherrlicher Kommerzkasper aus eigenen Gnaden heraus ohne Erlaubnis des Dateninhabers aus dessen Dateien entfernt hat.

Hier werden Kulturgüter behandelt wie Dreck, wie Kommerzdreck. Und alles unter Beihilfe und Ermöglichung von Youtube. Gensusogut könnte Youtube hingehen und im Auftrag eines solchen Kommerz-Laffenvereins in Museen Bilder verbrennen und in Bibliotheken Bücher. Und ausgerechnet mal wieder in Deutschland werden solch elementaren Kultur-Verstöße zu dem was man Recht schimpft hochstilisiert und durchgepauckt.

> Der Witz dabei: Die Musik war von einer eher wenig bekannten
> amerikanischen Band. In einem Kommentar zum Video wurde ich gefragt, wie
> das Lied heißt, und ich habe mit meiner Antwort sogar noch kostenlose
> Werbung für die Band gemacht. Mein Video wurde bis heute mehr als 30.000
> mal aufgerufen... mit einem lizenzfreien Musikstück.

Na, ein Schelm wem da so Begriffe in den Kopf kommen wie:
Verstoß gegen das elementare Recht, daß jeder Schuldvorwurf konkret vorzuhaltn ist.
Umkehr der Beweislast.
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.
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