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Fabian86 [Gast] schrieb am 01.July.2010, 09:57:15 in der Kategorie verkehr.kfz

Die R+V rät: Nicht ohne "Grüne Karte" ins Ausland.

edit balu_baer: Quelle

Jeder R+V-Kunde erhält mit seiner Autopolice automatisch die Internationale Versicherungskarte, gemeinhin auch \"Grüne Karte\" genannt. Sie gilt bei Fahrten mit dem eigenen PKW im Ausland als Nachweis ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes und garantiert für den Fall des Falles Deckungsschutz zumindest in Höhe der im Besuchsland vorgeschriebenen Deckungssummen. Darüber hinaus enthält sie wichtige Angaben über das versicherte Fahrzeug, dessen \"Heimatversicherung\" und vor allem die Namen und Anschriften der im Ausland zuständigen Regulierungsbüros.

Obwohl die \"Grüne Karte\" heute bei vielen Grenzübertritten nur noch selten vorgezeigt werden muss, sollte sie dennoch immer mitgeführt werden; selbst in Länder, in denen sie nicht mehr vorgeschrieben ist. Immer wieder berichten Urlauber, dass sie von übereifrigen oder offensichtlich nicht aktuell informierten Polizeibeamten nach diesem Dokument gefragt wurden und große Schwierigkeiten bekamen, wenn sie die vermeintlich überflüssige \"Grüne Karte\" nicht zur Hand hatten.
Wer glaubte, bei solcher Gelegenheit z.B. einem südfranzösischen Ortspolizisten Nachhilfeunterricht in europäischer Gemeinschaftskunde erteilen zu müssen, der durfte sich der besonderen Aufmerksamkeit seines \"Schülers\" sicher sein. Der R+V-Tipp: Lieber immer mit der \"Grünen Karte\" unterwegs sein. Das erspart einem unter Umständen großen Ärger.

Aber auch die \"Grüne Karte\" hat ihre Grenzen: Sie sollte vor Urlaubsantritt auf ihr \"Verfalldatum\" hin überprüft und gegebenenfalls vom Kfz-Versicherer erneuert werden. Wer seinen Urlaub mit eigenem PKW außerhalb der geografischen Grenzen Europas verbringen oder auch in Länder mit außereuropäischen Landesteilen (z.B. Israel, Marokko,Türkei) reisen möchte, sollte sich vorher von seiner Kfz-Versicherung beraten lassen.

W. Sudler / S. Nies, aktualisiert im Januar 2008
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