RoyMurphy schrieb am 28.June.2010, 19:42:15 in der Kategorie pc.security
Der Herr Rechtsanwalt Olaf Tank ...
> Wieso? Auch unter der Postfach-Adresse kann er Einschreiben empfangen. > Liegt dann ne Abholkarte drin und unterschrieben werden muss es genauso als > ob es der Postler hinbringt. Wahrscheinlich wird die Post mit der > Hausanschrift sowieso ins Postfach \"umgeleitet\" ...
Hallo Mike,
einem Typen wie RA O. T. traue ich auch ein \"totes Postfach\" zu wie es jene Gewinnspielclub- und andere Abzocker unterhalten. Und dass bei Gericht eine falsche oder gefälschte Adresse Bestand haben könnte, halte ich für wenig wahrscheinlich.
Allerdings stellte ich nachträglich fest, dass das Faximile aus dem Jahr 2007 stammt. Umzüge zwielichtiger Kanzleien könnten da zwischenzeitlich ohne weiteres unternommen worden sein.
Wenn tatsächlich noch keine gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, bereichere ich mit Vorwandbereicherungsschreiben nach angemessener Wartezeit die Altpapiersammlung, wenn es nicht der Mühe wert ist, die Verbraucherzentrale oder die Polizeibehörden damit zu füttern.