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Nachricht aus dem Archiv

zack schrieb am 17.June.2010, 12:59:31 in der Kategorie verkehr.kfz

Von Motorradstreife verfolgt und dann....

> ...wegen (angeblich) zu hoher Geschwindigkeit bestraft - geht das so
> einfach?
> Der Krad-Polizist hat doch außer seiner Aussage gar keine (Video- oder
> Mess-)Beweise, da er nur dem Auto hinterhergefahren ist und gesehen haben
> will, das es zu schnell unterwegs war.
> Wie stehen hier die Chancen für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Hi wurpser,

kann mich Vorrednern nur anschliessen.

Erlaubt ist das auch in D, auch wenn Beamten mit Auto einem anderen hinterherfahren. Die dürfen auch ungestraft zu schnell fahren dann  ;-)!

Es reicht auch bei Rotlicht die Aussage eines (!) Beamten, bei Gelb (auch hier muss man laut StVO warten) verbessern sich die Möglichkeiten. Mit Anwalt aber auch nur.

Es gibt auch Urteile, wo Schätzungen (!) reichen, wenn z.b. ein Motorrad in einer geschlosenen Ortschaft nur als \"Wrrrrimmmm\" wahrgenommen wird. Mit entsprechenden Toleranzen.

Ich würde es von Höhe und Führerscheingefahr abhängig machen. Zahlen oder Anwalt, ist eine Faustregel.

Soweit mein Kenntnisstand, Urteile aus dem Gedächtnis.

Mit Anwalt darf man auch rücksichtslos durch die Fußgängerzone brettern:
http://www.finanzenchannel.de/urteile/4051.html

Nicht die Staubwolke entscheidet hier, sondern die Zertifizierung der Zeugen.

Weiter hier: http://www.finanztip.de/d/verkehrsrecht/Geschwindigkeit.htm

Aus Google: urteile geschwindigkeitsüberschreitung schätzung

(ggf. weiter durchforsten)

Die Aussichten auf Verfahrensfehler sind also nicht so schlecht generell. Jedoch absolute Expertensache.

Gruß,
Zack

P.S.: Ist meist eine schlechte Idee, mit dem Auto ein Krad abhängen zu wollen  ;-)!
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