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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 17.June.2010, 12:35:30 in der Kategorie verkehr.kfz

Von Motorradstreife verfolgt und dann....

> ...wegen (angeblich) zu hoher Geschwindigkeit bestraft - geht das so
> einfach?
> Der Krad-Polizist hat doch außer seiner Aussage gar keine (Video- oder
> Mess-)Beweise, da er nur dem Auto hinterhergefahren ist und gesehen haben
> will, das es zu schnell unterwegs war.
> Wie stehen hier die Chancen für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wenn man sich sicher war, nur knapp über der erlaubten Geschwindigkeit gewesen zu sein, dann könnte man da schon Einspruch erheben.
Wobei hier wahrscheinlich keine Weiße Maus was sagen würde.
Die Geschwindigkeit muß also schon deutlich über dem Erlaubten gewesen sein und auch auf ner längeren Strecke.
Also statts z.B.50 dann 65 und mehr.

Aber ist auch nur wieder ne Vermutung und der Einspruch dürfte auch vom Tacho des Mottorrads abhängen, wie genau der ging.
Wars ein Geeichter Tacho, dann würde ich sagen, Einspruch sinnlos.
Wies aber tatsächlich ist, also zulässig oder nicht, das kann nur ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen, spezialisiert auf solche Fälle.
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