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Nachricht aus dem Archiv

zack schrieb am 26.April.2010, 17:06:08 in der Kategorie verkehr.kfz

Tödliches Ende einer Testfahrt

Hallo Karsten!

> Mich würde mal interessieren, wie schnell der hätte eigentlich fahren
> dürfen. Kann mich dunkel an eine Abstandsregel \"halber Tacho\" erinnern. Nur
> weiß ich nicht, wie weit ein gutes Fernlich leuchtet.
>
Das haben meines Wissen Gerichte kassiert, man muss nicht mit Hindernissen rechnen, wenn man Lichter des Vordermannes gut sehen kann. Schwachsinn, aber Urteilslage.

Offen auch die Frage, wo Helfer standen und ob die Warnblinker hatten. Standen die auf dem Seitenstreifen und das unbeleuchtete Unfallauto am Mittelstreifen, wäre das womöglich fatal gewesen.

Festzuhalten gilt: Benz-Testfahrer fallen unangenehm auf! Woran auch immer das liegt.

Ich vermute, der Testfahrer bekommt einen Fusstritt samt Strafe und alles geht weiter wie bisher.

> Und übrigens: Sehe ich das richtig: Beide beteiligten Fahrzeuge waren
> schwarz. Wen wundert\'s dann, wenn einer dem vermutlich unbeleuchteten
> Unfallwagen reinfährt?
>
Da mittlerweile fast jedes neue Fahrrad ein Standlichtsystem hat, sieht man, wie aufwendig eine Notsromversorung LED Warnblinker wäre, die vom Airbag mit ausgelöst würde. Nicht gewollt offensichtlich. Der Konsument will ja anderen bunten und sinnfreien Schnippschnapp.

> Folglich musste ich mir nach jedem Werkstattbesuch erstmal das Licht
> korrekt einstellen (mit einer Person auf dem Fahrersitz und entsprechend
> eingestellter Leuchtweitenregelung).
>
Das hatte meine Werkstatt eigentlich immer im Griff. Nun bin ich ja unter die Blender gegangen - Extras Gebrauchtwagen kann man sich eben nur bedingt aussuchen  :wink:

Gruß,
Zack
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