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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 26.April.2010, 12:47:35 in der Kategorie verkehr.kfz

Tödliches Ende einer Testfahrt

> Denn wer rechnet Nachts mit nem unbeleuchteten stehenden Hindernis auf der
> Linken Spur?


Die Verpflichtung des „Fahrens auf Sicht“ gilt grundsätzlich auch auf Autobahnen, uneingeschränkt jedoch vor allem bei Vorliegen besonders außergewöhnlicher, sichtbehindernder Umstände wie Nebel, starkem Schneefall sowie einer unübersichtlichen Verkehrslage.

Mit Abblendlicht muss daher auch auf Autobahnen eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die eine entsprechende Reaktion auf unvermutet auftauchende Hindernisse und ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Strecke ermöglicht.
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