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Nachricht aus dem Archiv

me3 schrieb am 15.April.2010, 21:16:28 in der Kategorie verkehr.kfz

Wo bleiben eigentlich.....

> Das fällt dann auch unter Vergnügungssteuer.
>
> Ausser wenn du ohne Sattel Fährst  :-D

Da mußt du aber aufpassen, das du kein Bußgeld wegen Mißbrauchs von Sondersignalen bekommst. (Archivposting - keine Anzeige)

me3
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