> >
> > Laienjuristisch: Da der Fahrer so oder so tatsächlich nicht schneller
> > fahren DARF und man ihm das ohne Grund auch nicht unterstellen DARF,
> gibt
> > es keinen Grund, die Nutzung einer Quelle öffentlich zugänglicher
> > Informationen zu verbieten. So ungefähr müsste die mehr oder minder
> schräge
> > Rechtslage lauten.
>
>
> Noch ein Laienjuristischer Vorschlag:Da der Fahrer so oder so tatsächlich
> nicht schneller fahren DARF und man ihm das ohne Grund auch nicht
> unterstellen DARF, gibt es trotzdem keinen Grund,ihm mitzuteilen, wo
> gemessen wird.Das Bestehen auf dieser Information könnte man durchaus als
> Vorsatz dafür werten, Vorschriften nur dann einzuhalten, wenn mit einer
> Kontrolle gerechnet werden muß.
> So ungefähr könnte die mehr oder minder schräge
> Rechtslage auch lauten.
>
SO kann man das AUCH sehen

!
Und aus diesem Grunde wäre ich ja evtl. sogar gegen die Infos:
http://www.netz-treff.de/forum/forum_entry.php?id=201476#e201476
Radio ja, Radarwarner nein, öffentliche Schilder Warnung ja, POI nein...scheinbar werden Ausführungsbestimmungen der Gesetze von einem Warnblinkermodul erarbeitet. Geht - geht nicht - geht - geht nicht (auch bekannt als Prüfprotokoll eines ostfriesischen TÜV-Angestellten zur Warnblinkanlage.)
Gruß,
Zack