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> Laienjuristisch: Da der Fahrer so oder so tatsächlich nicht schneller
> fahren DARF und man ihm das ohne Grund auch nicht unterstellen DARF, gibt
> es keinen Grund, die Nutzung einer Quelle öffentlich zugänglicher
> Informationen zu verbieten. So ungefähr müsste die mehr oder minder schräge
> Rechtslage lauten.
Noch ein Laienjuristischer Vorschlag:Da der Fahrer so oder so tatsächlich nicht schneller fahren DARF und man ihm das ohne Grund auch nicht unterstellen DARF, gibt es trotzdem keinen Grund,ihm mitzuteilen, wo gemessen wird.Das Bestehen auf dieser Information könnte man durchaus als Vorsatz dafür werten, Vorschriften nur dann einzuhalten, wenn mit einer Kontrolle gerechnet werden muß.
So ungefähr könnte die mehr oder minder schräge
Rechtslage auch lauten.
Pünktchen