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Nachricht aus dem Archiv

zack schrieb am 29.March.2010, 13:29:42 in der Kategorie verkehr.kfz

Unredliches Angebot?

> Worin besteht denn die \"Benachteiligung\"? :kratz:
>
> Es gibt nämlich keine Gleichheit im Unrecht. :devil:
>
> Pünktchen

Ein Ortskundiger kennt den Blitzkasten. Und dem Nichtortskundigen würden diese Kenntnisse in Form der POI dann vorenthalten, wobei es sich um eine öffentlich zugängliche Information handelt.

Laienjuristisch: Da der Fahrer so oder so tatsächlich nicht schneller fahren DARF und man ihm das ohne Grund auch nicht unterstellen DARF, gibt es keinen Grund, die Nutzung einer Quelle öffentlich zugänglicher Informationen zu verbieten. So ungefähr müsste die mehr oder minder schräge Rechtslage lauten.

Ich schätze, ein guter Verkehrsanwalt würde die Ordnungswidrigkeit und etwaige Gerätebeschlagnahme platt machen können. Gibt es erst Urteile, ist die Abzocke vorbei.

Und noch einmal: Blitzkästen dienen juristisch der Verkehrssicherheit, nicht dem Abkassieren. Die POI unterstützen dieses Ansinnen also, wenn man langsamer fährt. Was auf Strecken ohne Blitzkasten geschieht, ist unerheblich. Auch hier darf der Autofahrer nicht schneller fahren, da hast Du völig recht  :-)!

Die Nutzung öffentlich zugänglicher Informationquellen ist ein elementares Grundrecht. Um die POI zu unterbinden, müsste man sie für sittenwidrig erklären oder für nicht gemäß StVO. Beides kann ich mir nicht begründet vorstellen.

Das Hören von Polizeifunk oder die Benutzung von Radarwarnern sind klarer verboten. Die POI sind aber keine Warnung gegen aktuelle und akute Ermittlungen.

Gruß,
Zack
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