> WO STEHT, dass die Benutzung dieses Gerätes eine Ordnungswidrigkeit
> darstellt?
Hallo Domi,
hier soll\'s stehen:
\"Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Das gilt auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre oder flexible Blitzanlagen anzeigen (Bundesinnenministerium). Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet.\"
Quelle:
NAVI und Radarwarner ....... erlaubt ?
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
Die Ausführungsbestimmungen bei Verstoß stehen allerdings nicht dabei, da es ja die StraßenverkehrsORDNUNG und nicht der Bußgeldkatalog ist.
Im ADAC-Artikel wird leider nicht auf die gesetzliche Grundlage verwiesen, aber müsste auch so amtlich gesichert sein:
Bußgeld Radarwarner