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Nachricht aus dem Archiv

me3 schrieb am 28.March.2010, 20:39:39 in der Kategorie verkehr.kfz

Unredliches Angebot & Landstraßen-Bremsmanöver

Neben den Radarwarnern sind auch alle \"Geräte und Einrichtungen\" zur aktiven Warnung vor Verkehrskontrollmaßnahmen verboten. Dazu zählt auch die dafür nachinstallierte POI- Software auf den mobilen Navis. Sieht das Kontrollorgan diese aktivierte Software auf so einem Gerät, wird es stehenden Fußes eingezogen.

me3
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