> > Das werden sie dir wahrscheinlich nicht sagen, aus \"laufenden
> > Verfahren\" dürfen die mit Sicherheit keine Auskunft geben. Wenn
> > Zugriffe der StA gegenüber dem Kunden überhaupt bekannt gegeben werden
> > dürfen. my 2 cents, keine Rechtsberatung.
>
> Hallo
> Wenn sie es wüssten, hätten sie es auch gesagt. Wenn nicht genau wer, aber
> wie oft Anfragen kamen. Leider wird es nirgends gespeichert, wer, wann eine
> Auskunft haben wollte.
> Heiko

Bei Schufa, Creditreform sowie bei der Kfz-Halterdatenbank (die ja auch nur von der Polizei abgefragt werden darf), um nur 3 Beispiele zu nennen, wird
jeder Zugriff registriert. Und in einem ähnlich geschützten Bereich soll das
völlig ohne nachträgliche Kontrollmöglichkeit geschehen?